Im dichten Verkehr ist ein Blechschaden schnell passiert. Nicht immer lohnt es sich, selbst verursachte Kfz-Haftpflichtschäden vom eigenen Haftpflichtversicherer regulieren zu lassen. Immerhin wird man nach einem Versicherungsfall im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und muss über Jahre hinweg mehr Prämie zahlen. Die Preiserhöhung wegen der Rabatt-Rückstufung kommt mit der nächsten Jahresrechnung. Um den teuren Prämienanstieg nach einem Unfall zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, kleinere Unfallschäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wie hoch die Kosten der Rückstufung im Ernstfall ausfallen, hängt von der Höhe Ihres Beitrags und Ihrer vor dem Unfall erreichten Schadenfreiheitsklasse ab. Ab welcher Schadenhöhe Sie die Unfallkosten selbst übernehmen sollten, kann Ihnen Ihr Kfz-Versicherer ausrechnen. Bei kleineren Beträgen ist der Kfz-Haftpflichtversicherer ohnehin verpflichtet, seinen Kunden über den Betrag zu informieren, den der Unfallgegner bekommt. Danach kann der Versicherte sich innerhalb von 6 Monaten entscheiden, ob er den Schaden doch noch nachträglich selbst zahlen will oder nicht. Ein solcher „Schadenrückkauf“ ist bei vielen Versicherungen mittlerweile auch in der Kfz-Vollkasko möglich. Viele Kfz-Tarife bieten außerdem eine so genannte Rabattretter-Klausel, wonach ein einzelner Unfall unschädlich für den Schadenfreiheitsrabatt ist. Erst ab zwei Schäden im Versicherungsjahr wird man zurückgestuft. Tipp: Nach einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt lohnt es sich besonders, die Kfz-Versicherungstarife zu vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.